Häufig gestellte Fragen FAQ
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Nationalrat mit 19. November 2021 Maßnahmen beschlossen, die eine deutliche Reduktion von sozialen Kontakten in allen öffentlichen Bereichen vorsehen. Im Zuge dessen hat das Bundesministerium eben auch ein vorübergehendes Betretungsverbot von Freizeit- und Sportanlagen verordnet, wovon auch unsere Get U Fit-Studios betroffen sind.
Sobald wir von Seiten der Bundesregierung nähere Informationen erhalten, ab wann das Betretungsverbot wieder aufgehoben wird, werden wir unsere Mitglieder umgehend auf unserer Website & unseren Social Media-Kanälen informieren!
Seit 16.04.2022 gelten in unseren Studios keine Zugangsbeschränkungen mehr.
In unseren Studios gilt seit 16.04.2022 keine FFP2-Maskenpflicht mehr.
Wir freuen uns, Dir sagen zu können: Du kannst wieder zu den regulären Öffnungszeiten des jeweiligen Studios bei uns trainieren.
Dass Du aufgrund des Betretungsverbots nicht in unseren Fitnessstudios wie gewohnt trainieren konntest, stimmt auch uns sehr traurig. Natürlich ist ein finanzieller Nachteil deinerseits keinesfalls in unserem Sinne. Aus diesem Grund haben wir uns etwas einfallen lassen, um diese Situation bestmöglich für uns alle zu lösen: Die Mitgliedsbeiträge werden weiterhin wie gewohnt abgebucht – im Gegenzug dazu kannst Du für die Zeit der behördlichen Schließung eine unserer Kompensationsmöglichkeiten wählen. Wende Dich für mehr Informationen diesbezüglich einfach nach der Wiedereröffnung der Studios an der Rezeption Deines Get U Fit-Studios.
Auch für uns ist die Situation der behördlichen Schließungen keine einfache, da wir als Betrieb wie jede und jeder von uns auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind, um laufende Kosten zu decken. So bedeutet etwa auch ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot leider nicht, dass damit die Betriebskosten minimiert werden. Mitarbeitergehälter, Mieten, Leasingraten und vieles mehr müssen weiterhin in vollem Umfang bezahlt werden. Selbstverständlich soll auch Dir dadurch kein finanzieller Nachteil entstehen, wir haben eine faire Lösung für all unsere Mitglieder gefunden. Mehr Informationen dazu findest Du in den FAQs unter “Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag während des Betretungsverbots der Studios?”.
Wir bedauern Deine Entscheidung, uns zu verlassen, sehr. Du kannst Deine Mitgliedschaft regulär unter Beachtung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen auflösen. Durch die aktuelle Situation, welche nicht durch unser Verschulden entstanden ist, ist aber kein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben.
Natürlich sind wir auch jetzt nicht untätig. Wir nutzen die Zeit, um unsere Studios gründlich auf Vordermann zu bringen, damit Du und all unsere Mitglieder nach dem Ende der Krise wieder in wunderschönen Studios trainieren könnt.
Wenn Deine Frage in den FAQs nicht beantwortet wurde, melde Dich gerne jederzeit mit einer Nachricht bei Deinem Get U Fit-Studio per Email oder über unsere Facebook-Seite. Wir beantworten Deine offenen Fragen so rasch wie möglich.
Gerade in einer Zeit, in der Fitnessstudios und Fitnessparks geschlossen haben oder nicht benutzt werden sollten, freuen wir uns einmal mehr, dass sich YouTube durchgesetzt hat. Suche das passende Workout für Dich und halte Dich auch weiterhin fit, damit Du schon bald in unseren Get U Fit-Studios dort weitermachen kannst, wo Du aufgehört hast.